
nicht unmittelbar zum Arbeitslohn gehörende Geld- und Sachleistungen, die der Unternehmer seinen Arbeitnehmern ohne gesetzliche und tarifvertragliche Verpflichtung gewährt; u. a. freiwillige Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen, Ausgaben für Werkskantinen, betrieblicher Gesundheitsdienst.
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